Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Die Erteilung eines Auftrages gilt als Anerkennung der Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Druck- und Kopiercenter schriftlich bestätigt werden. Sind einzelne Passagen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An Stelle dieser unwirksamen Bestimmungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften bzw. eine der gesetzlichen Rechtsauffassung folgenden Regelung.
2. Urheberrechte:
Der Auftraggeber erklärt, daß er alle Rechte an der für ihn zu vervielfältigenden Vorlage besitzt. Er übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nicht berechtigte Vervielfältigung entstehen könnten, die Haftung. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Die Vorlagen werden vom Auftragnehmer in der Form vervielfältigt, wie sie vom Auftraggeber angeliefert werden.
Liegen keine schriftlichen Preisangebote bzw. Auftragsbestätigungen vor, gelten die Listenpreise des Druck- und Kopiercenters. Bei Abholung der ausgeführten Arbeiten durch den Kunden vor Ort erfolgt die Aushändigung von Originalen und der Ware ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung. Die Abholung und Lieferung bei Lieferscheinkunden erfolgt ohne Berechnung. Vereinbarte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers auf Grund von Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn, das Druck- und Kopiercenter hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Ware ohne jedweden Abzug, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum gilt die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als vereinbart. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der dritten Mahnung, entfallen eingeräumte Sonderkonditionen und es gelten die Listenpreise.
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